Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Der Mietvertrag wird zwischen dem Feriengast und der Vermieterfirma abgeschlossen. Swiss Residence Italia Srl. und deren Beauftragten sind Erfüllungsgehilfen.
2. Abmachungen und Zusicherungen, die nicht im Mietvertrag oder Prospekt enthalten sind, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie gegenseitig schriftlich bestätigt sind.
3. Der Mietvertrag gilt für die im Mietvertrag aufgeführte Personenzahl und Zeit. Bei Überschreitung der maximalen Personenzahl hat der Schlüsselhalter das Recht, überzählige Personen wegzuweisen oder eine angemessene Zahlung zu verlangen.
4. Eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises ist zum Buchungstermin fällig. Die Restzahlung wird 40 Tage vor dem Mietbeginn ohne Aufforderung fällig. Nach Eingang der Restzahlung erhält der Kunde automatisch die Wegbeschreibung und den Gutschein (Voucher), der bei Ankunft abgegeben werden soll.
5. Kann der Mieter das Mietobjekt infolge Rücktritts vom Vertrag nicht beziehen, so wird dem Mieter bis 60 Tage vor dem Mietbeginn 1/3, bis 30 Tage vor Mietbeginn 1/2 und danach der volle Betrag in Rechnung gestellt, es sei denn, dass es der Swiss Residence gelingt, das gleiche Mietobjekt für die gleiche Zeit andersweitig zu vermieten. Unvorgesehene Ereignisse, wie Krankheit, Unfall, Todesfall sind durch Elivia-Annullierungskostenversicherung gemäss deren Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen (AVB) abgedeckt. In jedem Falle wird aber dem Mieter eine Bearbeitungsgebühr von Sfr. 50.-/ Euro 40.- in Rechnung gestellt.
6. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Urlaubs infolge Krankheit, Unfall oder Todesfall, erstattet die Elvia-Versicherung dem Mieter den Mietzins anteilmässig zurück. Bei einem vorzeitigen Abbruch aus anderen Gründen ist der Mietzins bis zum Ende der Mietdauer geschuldet. Wir empfehlen die Abschluss dieser Versicherung.
7. Allfällige Beanstandungen, welche die Leistung am Urlaubsort beeinträchtigen, sind unverzüglich der Vermieterfirma bzw. dem Ankunftsbüro zu melden. Können die Mängel nicht behoben werden, muss die Vermieterfirma innert 48 Stunden per Einschreiben verständigt werden, mit Kopie an Swiss Residence Italia Srl., V. Ciceruacchio 14, I-48010 Casal Borsetti. Verspätete Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
8. Die jeweilige Vermieter- bzw.Verwalterfirma ist verantwortlich für die Prospektangaben sowie die Verwaltung der Ferienwohnung. Wir machen darauf aufmerksam, dass je nach Gutdünken des Besitzers/Verwalters nicht alle Dienstleistungen in Vor- und Nachsaison vorhanden sein könnten.
Für evtl. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder dessen Erfüllung ist ausschliesslich das Gericht am Sitz der Vermieterfirma zuständig. Swiss Residence Italia Srl. ist eine italienische Gesellschaft, öffentlich beurkundet und eingetragen im Handelsregister von Ravenna. Die Aufgabe der Swiss Residence Italia ist, im Auftrag der Vermieterfirma, die Vertragsabwicklung zu überwachen.
9. Ist der Vermieterin die Bereitstellung der Ferienwohnung bez. des Hotels aus wichtigem Grund oder aus Gründen der höheren Gewalt nicht möglich, so kann Swiss Residence ein etwa gleichwertiges Objekt dem Mieter zur Verfügung stellen. Sofern dies noch möglich ist, wird Swiss Residence dem Mieter vorher benachrichtigen und mit ihm eine entsprechende Vereinbarung treffen.
10. Buchungsgebühr Sfr. 40.-/ Euro 30.-
Preisangaben ohne Gewähr. Eur- Wechselkursänderungen vorbehalten.
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Swiss Residence Italia S.r.l.
Melchior-Hirzel-Weg 25
CH-8910 Affoltern a.A.
Tel. +41 43 322 66 66
Fax
+41 43 322 66 69
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